Einladung zur Mitgliedervollversammlung

Sehr geehrte Mitglieder,

am Samstag den 27.03.2021 findet unsere diesjährige Mitgliedervollversammlung statt.
Auf Grund der derzeitigen Umstände der Pandemie kann diese leider nicht im gewohnten Rahmen durchgeführt werden. Daher werden wir die MVV dieses Jahr virtuell abhalten.

Hierfür werden wir die Plattform Zoom benutzen, manche von euch kennen diese eventuell aus Homeoffice und co.
Um die Zugangsdaten für das Meeting zu bekommen wendet euch bitte per Mail an vorstand@coheki.de
oder per WhatsApp/Telegram/Signal an die 0176 95212964.

Die Versammlung startet um 15:00. Zu dieser Mitgliedervollversammlung laden wir Sie recht herzlich ein.

TAGESORDNUNG

  1. Begrüßung
  2. Verlesung des Protokolls der letzten MVV
  3. Berichte
    3.1 1. Vorsitzender
    3.2 Kassierer
    3.3 Kassenprüfer
  4. Aussprache über die Berichte
  5. Abstimmung Satzungsänderung
  6. Wahl der Kassenprüfer 2021
  7. Anfragen
  8. Ausblick 2021
  9. Verschiedenes

Einwände gegen die Tagesordnung oder Anträge sind schriftlich bis zum 23.03.2021 beim Vorsitzenden einzureichen.

Wie ihr der Tagesordnung entnehmen könnt steht eine Satzungsänderung an.
Diese ist aus der Notwendigkeit entstanden flexibler auf Situationen, wie z.B. die derzeitige Pandemie, reagieren zu können.

Folgende Änderungen sind geplant:

§9 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.
  2. Zu ihren Aufgaben gehören:
    • Wahl und Abwahl des Vorstands, der Beisitzer und der Kassenprüfer
    • Entlastung des Vorstands, der Beisitzer und der Kassenprüfer
    • Entgegennahme der Berichte des Vorstandes
    • Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer
    • Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit
    • Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
    • Weitere Aufgaben, soweit sich diese nicht aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
  3. Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt soll eine ordentliche Mitgliederversammlung statt finden, die von einem Vorstandsmitglied geleitet wird.
    3.1 Kann die Mitgliederversammlung auf Grund äußerer Umstände nicht durchgeführt werden kann der Vorstand per Vorstandsbeschluss die Mitgliederversammlung bis spätestens ins Dritte Quartal des Jahres verschieben.
    3.2 Die Mitgliederversammlung kann, wenn keine Wahlen oder andere wichtige Entscheidungen anstehen, Virtuell, z.B. per Zoom, statt finden.
    3.3 Die Mitgliederversammlung kann als Hybrid durch geführt werden, um auch weiter entfernt lebenden Mitgliedern die Teilnahme zu ermöglichen.
  4. Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
  5. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich per Post oder E-Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war. Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. Spätere Anträge – auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge – müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung 2/3 der erschienen stimmberechtigten der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge).
  6. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
  7. Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen. Der Schriftführer führt das Protokoll der Versammlung. Ist der Schriftführer nicht anwesend wird zu Beginn der Versammlung ein Protokollant gewählt. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer Protokollant zu unterzeichnen ist.
  8. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden

Vorhandene Texte die entfernt werden sind gestrichen, neue Textelemente sind in rot markiert.
Die Änderung in Absatz 7 ist rein formell, hier beruhte der Satzungstext noch auf der alten Satzung, in der es keinen Schriftführer im Vorstand gab und daher immer ein Protokollant gewählt werden musste.

Wir freuen uns, wenn Sie an der Jahreshauptversammlung teilnehmen.

Bleiben Sie gesund und viele Grüße,

Michael Ruth
(1. Vorsitzender)