So beschlossen von der Mitgliedervollversammlung am 01.02.2020
§1 Grundsatz
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
- Änderungen der Beiträge werden zu Beginn des zweiten Monats nach Festlegung wirksam. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§3 Beiträge und Regelungen
- Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu entrichten. Die festgesetzten Daten werden in der Beitragsordnung festgehalten.
- Die Höhe des Beitrags kann vom Vereinsmitglied selbst bestimmt werden, beträgt aber mindestens 25 Euro im Jahr. Der gewählte Beitragssatz gilt pro Jahr und wird auf einen Schlag überwiesen.
- Fördermitglieder, die in ihrer Funktion meist passiv sind und den Verein finanziell unterstützen, wählen Betrag und Fälligkeit ebenfalls selbst. Bei gewerblichen Fördermitgliedern liegt der Mindestbeitrag pro Jahr bei 100,00 €.
- Der Mitgliedsbeitrag wird zum laufenden Kalenderjahr im Voraus fällig, bei jährlicher Zahlung zum 15.01.
- Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
- Die Zahlungspflicht beginnt zu Beginn des nächsten Monats folgend auf den Eintritt.
- Bereits geleistete Mitgliedsbeiträge werden bei Austritt oder Ausschluss nicht zurückerstattet.
- Der Mitgliedsbeitrag ist auf das folgende Konto zu entrichten:
- CoHeKi e.V.
- Sparkasse Hanau
- IBAN: DE45 5065 0023 0053 0140 15
- BIC: HELADEF1HAN
- Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriftenänderungen umgehend per Email dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen, entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitglieds.