CoHeKi e.V. – Beitragsordnung

So beschlossen von der Mitgliedervollversammlung am 01.02.2020

§1 Grundsatz

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
  2. Änderungen der Beiträge werden zu Beginn des zweiten Monats nach Festlegung wirksam. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§3 Beiträge und Regelungen

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu entrichten. Die festgesetzten Daten werden in der Beitragsordnung festgehalten.
  2. Die Höhe des Beitrags kann vom Vereinsmitglied selbst bestimmt werden, beträgt aber mindestens 25 Euro im Jahr. Der gewählte Beitragssatz gilt pro Jahr und wird auf einen Schlag überwiesen.
  3. Fördermitglieder, die in ihrer Funktion meist passiv sind und den Verein finanziell unterstützen, wählen Betrag und Fälligkeit ebenfalls selbst. Bei gewerblichen Fördermitgliedern liegt der Mindestbeitrag pro Jahr bei 100,00 €.
  4. Der Mitgliedsbeitrag wird zum laufenden Kalenderjahr im Voraus fällig, bei jährlicher Zahlung zum 15.01.
  5. Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
  6. Die Zahlungspflicht beginnt zu Beginn des nächsten Monats folgend auf den Eintritt.
  7. Bereits geleistete Mitgliedsbeiträge werden bei Austritt oder Ausschluss nicht zurückerstattet.
  8. Der Mitgliedsbeitrag ist auf das folgende Konto zu entrichten:
    • CoHeKi e.V.
    • Sparkasse Hanau
    • IBAN: DE45 5065 0023 0053 0140 15
    • BIC: HELADEF1HAN
  9. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriftenänderungen umgehend per Email dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen, entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitglieds.